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Betriebswirtschaftliche Beratung ■

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Die Möglichkeiten, die ein Steuerberater in der betriebswirtschaftlichen Beratung bietet, werden von nahezu allen Mandanten unterschätzt.

Wir haben nicht nur intensiven Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Mandanten, wir sind auch aufgrund unserer Ausbildung und Tätigkeit prädestiniert dazu, unseren Mandanten bei wirtschaftlichen Entscheidungen eine Stütze zu sein, Unternehmen zusammen mit den Mandanten „von außen“ zu betrachten und in der Lage, eingeschliffene Prozesse in ihrer Sinnhaftigkeit und ihrem Umfang zu überdenken.

1. Steuerberater als Unternehmensberater

Aufgrund der von uns über die Jahre der Mandantenbetreuung gesammelten Daten sind wir zusammen mit unseren Mandanten und einer ausgezeichneten Software in der Lage, betriebswirtschaftliche Beratung auf hohem Niveau zu leisten und beispielsweise stichhaltige und belastbare Prognosen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu stellen, die insbesondere bei Bankgesprächen einen unschätzbaren Vorteil bringen und das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Unternehmer ungemein stärken.

2. Beratungsbeispiele ■

2.1. Controlling ■

Zusammen mit unseren Mandanten etablieren wir ein fortlaufendes Unternehmenscontrolling. Hierbei wird zu Beginn jeden Jahres zusammen mit den Mandanten eine monatsgenaue Planung erstellt in der sämtliche geplanten Investitionen, Finanzierungen und absehbare Marktveränderungen ebenso wie gestiegene Einkaufspreise oder geplante Verkaufspreiserhöhungen berücksichtigt werden.
Im laufenden Jahr wird dann je nach Bedarf viertel- oder halbjährlich die Planung angepasst und ein soll-ist-Vergleich zwischen den geplanten Werten und den tatsächlich eingetretenen Werten erstelle und besprochen.

2.2. Sanierung und Restrukturierung ■

Die Ursachen für einen ungünstigen Geschäftsverlauf können mannigfaltig sein. Äußere und innere Probleme können dazu führen, dass sich ein Unternehmen nicht wie erhofft entwickelt und das Unternehmen auf eine drohende Insolvenz zusteuert. Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur dabei, eine drohende Schieflage zu erkennen, sondern auch dabei diese zu beseitigen. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die meist gemeinsam zum Einsatz kommen. Sicher ist bei einer bestehenden Schieflage, dass es so wie bisher nicht (mehr) funktioniert. Daher sind sowohl innerbertriebliche strukturelle Änderungen als auch eine Verminderung der zu leistenden Kapitaldienste regelmäßige Instrumente einer Sanierung und Restrukturierung.

2.3. Vorausschauen zu Investitionen ■

Größere Investitionen sollten nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Bei Investitionen gilt es stets mehrere Aspekte zu betrachten. Diese unterscheiden sich von Investition zu Investition, sollten aber in jedem Fall auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Typische Überlegungen sind:

  • Welche Kosteneinsparungen sind durch die Investition möglich?
  • Welche Folgekosten entstehen durch die Veränderung im Produktionsablauf?
  • Besteht der Bedarf an der durch die Investition geschaffenen Produktionskapazität?
  • Ist das Unternehmen in der Lage den für die Finanzierung der Investitionen entstehenden Kapitaldienst zu leisten?
  • Wie lange ist die Abschreibungsdauer der Investition und wie lange darf die Finanzierung laufen?

2.4. Businessplan ■

Unternehmensgründer benötigen einen Businessplan. Immer! Das hat nichts damit zu tun, ob ein Businessplan benötigt wird, weil dieser von einer finanzierenden Bank verlangt wird. Auch ohne Finanzierungsbedarf muss ein Unternehmensgründer seine Entscheidung auf ein solides Fundament stellen. Eine Unternehmensgründung kostet in der Regel Geld, auf jeden Fall aber Zeit und häufig Nerven. Alles Ressourcen, die nicht leichtfertig verschwendet werden sollten. Es ist daher unabdingbar, sich mit der Unternehmensidee intensiv auseinanderzusetzen. Dies geschieht bei der Erstellung eines Businessplans ganz automatisch.

3. Kurzvideo zur betriebswirtschaftlichen Beratung ■


Technische Störung