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Die Künstlersozialkasse ■

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Die Künstlersozialkasse stellt ein Unikum in den deutschen Sozialkassen das immer wieder für großen Ärger bei Unternehmen sorgt.

1. Die Künstlersozialkasse ■

Die Künstlersozialkasse ist eine gesetzliche Sozialversicherung für Künstler und Publizisten in Deutschland.

1.1. Überblick ■

  • Zielsetzung: Die Künstlersozialkasse soll Künstler und Publizisten vor den finanziellen Risiken im Alter, bei Krankheit und im Todesfall schützen.
  • Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist für alle Künstler und Publizisten verpflichtend, die in Deutschland tätig sind und in keiner andere Sozialversicherung pflichtversichert sind. Durch die Pflichtmitgliedschaft soll gewährleistet werden, dass alle Künstler sozial abgesichert sind.
  • Beitragserhebung: Die Beiträge für die Künstlersozialkasse werden von den Künstlern und Publizisten selbst sowie von ihren Auftraggebern getragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten oder dem Wert der durch sie erbrachten Leistung.
  • Leistungen: Die Künstlersozialkasse bietet ihren Mitgliedern eine Reihe von Leistungen, darunter Altersrente, Krankengeld, Pflegeversicherung und Sterbegeld.
  • Organisation: Die Künstlersozialkasse wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, dem Vertreter der Künstler und Publizisten sowie der Auftraggeber angehören.

1.2. Kritikpunkte ■

  • Der Unternehmer wird gleichzeitig zum Kunstsachverständigen und Zahlungspflichtigen. Er selbst muss erkennen, ob er regelmäßig künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt. Er muuss beurteilen, ob die Leistung, die er in Anspruch nimmt, z. B. das Gestalten der eigenen Homepage durch eine Agentur eine künstlerische Leistung im Sinne der Künstlersozialkasse ist oder nicht.
  • Die Maßgaben, wann eine künstlerische Leistung vorliegt, sind insbesondere in Grenzfällen schwer durch den Zahlungspflichtigen, sprich den Empfänger der Leistung zu beurteilen. Ein Programmierer, der frei in seiner Entscheidung ist, ob auf einer Webseite ein Bild rechts oben oder links unten erscheint, erbringt eine „künstlerische Leistung“, welche schlussendlich beitragspflichtig ist. Folgt er dagegen den Vorgaben des Auftraggebers, ohne eine freie Entscheidung zu treffen, handelt es sich nicht um eine künstlerische, sondern um eine Programmierleistung.
  • Der Empfang einer künstlerischen Leistung muss nicht nur erkannt werden. Der Leistungsempfänger selbst, NICHT der Leistende, der erkennen kann, ob er künstlerisch tätig ist oder nicht, sondern derjenige, der die Leistung empfängt, ist verpflichtet, die empfangene Leistung selbstständig anzumelden und die Beiträge hierfür abzuführen.
  • Die Künstlersozialkasse stellt eine staatliche Bevormundung dar, die Künstlern im Gegensatz zu allen anderen selbstständig Tätigen eigenverantwortliches Handeln abspricht. Wenn man so möchte, kann man die Künstlersozialkasse als diskriminierend ansehen, da sie Künstler als „per se lebensunfähig“ einstuft.

2. Einzigartigkeit im Sozialsystem ■

Die Künstlersozialkasse ist ein einzigartiges Instrument der deutschen Sozialabsicherung, da sie nicht nur eine Umkehrung der Abgabepflichten, sondern auch der Meldepflichten darstellt.
Normalerweise sind es Arbeitgeber, die dafür verantwortlich sind, Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen und Meldepflichten zu erfüllen. Bei Künstlern und Publizisten jedoch, die häufig als Selbstständige arbeiten und eben KEINE Arbeitnehmer, sondern Unternehmer sind, obliegt diese Verantwortung nun nicht ihnen selbst, sondern ihren Auftraggebern bzw. den Leistungsempfängern. Damit wird die Systematik des Sozialsystems auf den Kopf gestellt.
Würde dies flächendeckend so gesehen, müsste jeder Leistungsempfang Meldepflichten und Beitragspflichten an entsprechende Sozialsysteme auslösen, was schon aufgrund des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands aus tatsächlichen Gründen unmöglich wäre.
Künstler hingegen werden als hinlänglich schutzbedürftig angesehen, um alle Regeln zu vergessen. Offensichtlich ist der deutsche Gesetzgeber der Meinung, dass künstlerisch veranlagte Menschen nicht imstande sind, Ihre soziale Absicherung selbst zu regeln und lädt diese Last allen anderen Unternehmern auf.

3. Kurzvideo zu Künstlersozialkasse ■


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