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  4. Backoffice

Wir können mehr tun als Sie denken, der Steuerberater als Backoffice ■

Ein modernes Unternehmen soll durch die fortschreitende Digitalisierung eine Erleichterung bei der Erledigung der Büroarbeiten erfahren. Durch die steigenden Dokumentationserfordernisse entfällt jedoch tatsächlich ein immenser Anteil auf die Verwaltung.

Ändern können wir das selbstverständlich nicht, aber wir können Ihnen in der Bewältigung Ihrer Verwaltungsaufgaben effektive Entlastung bieten!

Inhaltsverzeichnis

1. Belegaustausch ■

Zur Erledigung der Buchführung musste bislang ein Buchführungs- oder Pendelordner zwischen Mandant und Berater wandern. Der Mandant war gezwungen, seine Ablage nach den fiskalischen Anforderungen zu richten.

Das gehört der Vergangenheit an! Auf Wunsch bekommen unsere Mandanten von uns ein kleines Tool, das Sie bei sich auf dem PC installieren. Danach scannen Sie einfach Ihre Belege beim Posteingang, legen diese in unseren elektronischen Dokumentenbriefkorb und können danach den Papierbeleg dort ablegen, wo Sie ihn gerne hätten, nach Zulieferer oder Kunden oder Projekt oder auf welche Art und Weise Sie das schon immer tun wollten.

Selbstverständlich bekommen Sie von uns Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen direkt auf eine Tablet- oder Handyapp inkl. einer Wirtschaftsvorausschau für das laufende Jahr.

2. Zahlungsverkehr ■

Auf Wunsch können wir Ihren Zahlungsverkehr und die Mahnungen für Sie übernehmen. Wir überwachen Ihre Debitoren und erstellen bei überfälligen Kunden Mahnungen, Sie müssen nur noch entscheiden, wer eine Mahnung erhalten soll und wer nicht.

Wir achten darauf, dass die Rechnungen pünktlich bezahlt werden, ziehen für Sie Skonto, sehen zu, dass Sie nicht überfällig werden.

Ihr Zahlungsverkehr wird für Sie umfassend vorbereitet, sodass Sie nur noch die Überweisungen und Einzüge bei Ihrer Bank freigeben müssen, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen.

3. Kassenbuch ■

Ein Kassenbuch zu führen, das den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entspricht, ist durch die seit Anfang 2015 geltenden GoBD nochmals deutlich erschwert worden. Wir bieten Ihnen ein Onlinekassenbuch, das den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht und das Sie bequem an jedem PC oder Tablet bedienen können. Selbstverständlich können Sie auch hier ihre Belege einscannen und den Vorfällen zuordnen, wenn Sie das wünschen. Ein Papierbelegaustausch mit der Kanzlei kann in Gänze entfallen.

„Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.“
- Georg Christoph Lichtenberg, Experimentalphysiker  1742 -  1799

4. Lohnbuchhaltung ■

Selbstverständlich können wir auch alle anderen Anforderungen elektronisch erledigen. Es ist Ihnen möglich, die Daten zu neuen Mitarbeiter über unser Onlineportal direkt zu erfassen, anstelle Bögen auszufüllen, die Sie uns wieder hereinreichen müssten. Ebenso können die Lohnabrechnungen über eine Onlineanwendung direkt Ihren Mitarbeitern zu Verfügung gestellt werden, keine Briefe mehr, die verteilt werden wollen. Sofortmeldepflichtigen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit auf einfachste Art und Weise jederzeit Sofortmeldungen für Arbeitnehmer abzugeben, 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche.

5. Allgemein ■

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Effizienz rund um das Thema Steuern und Buchführung zu steigern und Ihnen so Freiräume für die anderen Bereiche Ihres Unternehmens zu schaffen. Lassen Sie sich in Ihren Verwaltungsaufgaben effektiv von Ihrem Steuerberater als Backoffice entlasten. Wir können mehr für Sie tun, als Sie denken!