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Unsere News im Mai 2020 ■

Hier können Sie unsere News aus dem Mai 2020 nachlesen. Aufgrund der Vielzahl von Informationen, die inzwischen unter „Aktuelles” zu finden sind, nun zur besseren Übersicht in unserem Archiv.

29.05.2020

Frist zur Beantragung von Soforthilfe endet am 31.05.2020 ■

Die Frist zur Beantragung von Soforthilfe endet für die Bundeshilfe und die Soforthilfe des Landes Bayern am 31.05.2020. Es wurde ein Anschlussprogramm angekündigt, das jedoch noch nicht ausgearbeitet ist. Belastbare Informationen über den Inhalt liegen aktuell noch nicht vor.

Bundestag beschließt Gesetz zur Steuererleicherung ■

Der Bundestag hat ein Steuererleicherungsgesetz beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aktuell noch aus, es ist jedoch davon auszugehen, dass diese erfolgen wird.

Das Steuererleicherungspaket umfasst folgende Punkte
  • Rechtssicherheit für die einmalige steuerfreie Zahlung von 1.500 EUR an Arbeitnehmer durch Verankerung in § 3 Nr. 11a EStG
  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes für alle in der Gastronomie erbrachten Leisungen auf 7 % für ein Jahr ab dem 01.07.2020
  • Die Aufstockung von Kurzarbeitergeld wird bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen Soll- und Ist-Entgelt sozialversicherungsfrei gestellt
  • Der Zeitraum, in dem ein Unternehmen eine Umwandlung vornehmen kann wird bis 31.12.2021 von 8 auf 12 Monate verlängert

15.05.2020

Rahmenkonzept zur Öffnung von Gastronomiebetrieben in Bayern ■

Pressemeldung der Bayerischen Staatskanzlei zur Kabinettssitzung vom 12.05.2020 wurde das Rahmenkonzept zur Öffnung von Gastronomiebetrieben in Bayern veröffentlicht. Demnach können Biergärten ab dem 18.05.2020 bis 20:00 Uhr und Innengastronomie ab dem 25.05.2020 bis 22:00 uhr öffnen.

Am Abend des 14.05.2020 wurde nunmehr endlich das Hygienekonzept Gastronomie veröffentlicht, das für die Gaststätten verbindlich ist. Das Hygienekonzept umfasst eine Vielzahl an Regelungen, deren Einhaltung sich in der Praxis schwierig gestalten werden.

Die IHK Nürnberg hat eine Sammlung von Hinweisschildern zusammengestellt, die Sie verwenden können.

KEINE Einberechnung von vorhandenen betrieblichen Mitteln in den Liquiditätsengpass ■

Das Staatsministerium hat hinsichtlich der Corona-Soforthilfe am 15.05.2020 eine FAQ-Liste zur Soforthilfe Bayern herausgebracht.

In dieser 16 Seiten umfassenden Liste wird unter anderem klar gestellt, dass bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses KEINE vorhandenen Mittel verwendet werden müssen. Weder private vorhandene Mittel, noch betriebliche vorhandene Mittel.
Zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses werden lediglich die betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben (ohne Personalkosten) ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für die folgenden drei Monate gegenübergestellt. Der sich bei dieser Betrachtung ergebende Negativbetrag ist die Höhe des Liquiditätsengpasses.

12.05.2020

Beantragung eines Schnellkredits bei der KfW sperrt den Zugang zu anderen Programmen ■

Die KfW hat eine Reihe von Hilfsprogrammen auf den Weg gebracht, um den Unternehmen ein Liquiditätspolster zu verschaffen. Hierunter fallen z.B. der Unternehmerkredit und der Gründerkredit mit einer Haftungsfreistellung der ausgebenden Bank in Höhe von 90 % der Kreditsumme. Zusätzlich wurde ein Schnellkredit auf den Weg gebracht, der insbesondere durch eine Haftungsfreistellung der ausgebenden Bank in Höhe von 100 % und eine längere Rückzahlungsfrist attraktiv ist. Leider jedoch verwehrt die Inanspruchnahme dieses Kredites den Zugang zu allen anderen von der KfW aufgelegten Programmen. Es sollte daher ggf. genau überlegt werden, ob der Schnellkredit in Anspruch genommen werden soll.

01.05.2020

Kanzleiöffnung unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen ab 04.05.2020 ■

Wir haben uns dazu entschlossen, die Kanzlei ab Montag, dem 04.05.2020 wieder für die Mandanten zu öffnen. Sie können ab diesem Zeitpunkt wieder persönlich von unserem Kanzleiteam unterstützt und beraten werden. Die Kanzleiöffnung findet allerdings unter Einhaltung einiger Sicherheitsbedingungen statt.

Die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsbestimmungen erfordert sowohl von den Mandanten als auch von unserem Kanzleiteam eine Reihe von Regeln, die alle Seiten einhalten müssen, um einen wirksamen Schutz umsetzen zu können.

Auf Seiten unserer Mandanten
  • Mandanten, die uns besuchen, tragen einen Mund-Nase-Schutz.
  • Den Mandanten stehen ausschließlich die Besprechungszimmer zur Verfügung.
unsere Maßnahmen
  • Die Mitarbeiter des Kanzleiteams tragen während des Kontakts zu Mandanten einen Mund-Nase-Schutz.
  • Die Kontaktflächen, die von Mandanten berührt werden, werden mehrfach täglich desinfiziert. Dazu gehören insbesondere Türgriffe, Tischplatten, Geländer und ggf. Toiletten.
  • Nach jedem Besuch durch einen Mandanten werden die Räume, die besucht wurden über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten gelüftet.
  • Die eingerichtete Belegübergabestation bleibt vorläufig bestehen. Sie können den Konakt so weiterhin auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie das möchten.

Das ganze Kanzleiteam steht Ihnen mit gewohnter Kompetenz und Freundlichkeit zur Seite. Gleichzeitig ergreifen wir jede Maßnahme, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Bitte verstehen Sie es nicht als Unhöflichkeit, wenn wir keine Hände mehr schütteln oder den empfohlenen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Die Schäden, die durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung entstehen, sind immens. Nach und nach leiden nahezu alle Wirtschaftszweige an den Folgen und es ist aktuell noch kaum abzusehen, welche Spätfolgen es für die Wirtschaft geben wird. Nicht nur um Leben zu schützen, sondern auch, um unser aller Zukunft zu schützen, bitten wir daher um Verständnis, dass wir zu unser aller Wohl entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen und einhalten.

Verstärkter Einsatz von digitalen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit ■

In nahezu allen Wirtschaftszweigen führt die Corona-Krise dazu, dass die Zusammenarbeit innerbetrieblich wie außerhalb des Betriebes auf digitalem Weg stattfindet. Sei es, da die Mitarbeiter im Homeoffice tätig sind oder weil aufgrund der Beschränkungen ein persönliches Treffen nicht möglich ist.

Bereits seit vielen Jahren bieten wir die Möglichkeit, uns die Buchführungsbelege digital zu überlassen. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass unsere Mandanten mit ihren Belegen im Haus nach Belieben verfahren können, sondern auch, dass der monatliche Gang zur Belegübergabe entfällt.

Der Nachteil einer größtenteils digitalen Zusammenarbeit ist leider, dass die persönliche Bindung und das gerade zwischen Mandant und Steuerberater so wichtige Vertrauensverhältnis leidet, wenn man sich nicht mehr regelmäßig persönlich gegenüber sitzt. Aufgrund der Erfahrungen in Zeiten der Coronakrise und der daraus folgenden großen Anzahl der digitalen Besprechungen über eine Reihe unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten, haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich dieser Effekt durch den Einsatz geeigneter Technik verringern lässt. Wir haben uns daher dazu entschlossen, in den kommenden Wochen ebenfalls ein entsprechendes Angebot zu implementieren. Wir werden unseren Mandanten dann ergänzend zu einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit bieten, sich mit uns in digitalen Teammeetings zu besprechen, gemeinsam an Dokumenten zu arbeiten und möglichst individuell und effizient mit uns digital zusammen zu arbeiten.